Geschmacksverstärker – was ist das?
Geschmacksverstärker haben meist keinen ausgeprägten Eigengeschmack, verstärken bzw. verbessern aber den Geschmack von Speisen.
Warum werden Geschmacksverstärker eingesetzt?
Viele Lebensmittel verlieren während der Verarbeitung oder bei längerer Lagerung an Geschmack. Dieser Verlust wird mit Hilfe von Geschmacksverstärkern ausgeglichen. Des Weiteren werden Geschmacksverstärker oft als billige Alternative zu geschmacksgebenden Inhaltsstoffen eingesetzt.
Beispiele für Geschmacksverstärker
Beispiele für in der EU zugelassene Geschmacksverstärker: Adipinsäure (E 355), Aspartam (E 951), Neotam (E 961), Bernsteinsäure (E 363), Chloride, Glutaminsäure (E 620), Glycin (E 640), Guanylsäure (E 626), Inosinsäure (E 630), Kaliumadipat (E 357), Lactate, Maltol (E 636), Ethylmaltol (E 637), Ribonucleotide, Thaumatin (E 957)
Wie schädlich sind Geschmacksverstärker? Soll man Geschmacksverstärker meiden?
Manche Konsumenten reagieren empfindlich auf gewisse Geschmacksverstärker. Für diese und alle anderen, die sich entscheiden auf Geschmacksverstärker zu verzichten, gibt es einen guten Tipp: selbst und frisch mit naturbelassenen Produkten kochen – nur so weiß man, was man isst!
Was ist Gluatmat Geschmacksverstäker?
Glutamat ist ein Sammelbegriff für die Salze der Glutaminsäure (E 620) – Natriumglutamat (E 621), Kaliumglutamat (E 622), Calciumglutamat (E 623), Ammoniumglutamat (E 624), Magnesiumglutamat (E 625).
Glutamat ist natürlicher Bestandteil vieler Lebensmittel (z. B. reifer Tomaten, Käse und Sojasoße) und gilt als der wichtigste Zusatzstoff in industriell verarbeiteten Nahrungsmitteln – wie z. B. Gewürzmischungen, Fertigsuppen und Fertigsoßen und anderen Fertiggerichten.
Verpackte glutamathaltige Lebensmittel müssen nach der Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung den Hinweis „Geschmacksverstärker“ oder die entsprechende E-Nummer (E 620 bis E 625) tragen.
Einen kurzen, kritischen Video-Beitrag zu Glutamat findest du hier.
Ist Hefeextrakt ein Geschmacksverstärker?
Achtung: Hefeextrakte enthält zu ca. 7% Glutamat. Trotzdem gilt es dem Gesetz nach nicht als Geschmacksverstärker. Daher dürfen Produkte, die Hefeextrakt enthalten (z. B. Instantbrühen oder Gewürzzubereitungen) die Kennzeichnung „frei von Geschmacksverstärkern“ tragen.
Ich finde es echt UNMÖGLICH, dass Hefeextrakt nicht als Geschmacksverstätker gekenntzeichnet werden muss. Ich bin auf Geschmacksverstärker stark allergisch (was sich in Zitteranfällen, Übelkeit und Erbrechen äußert) und muss beim Einkaufen immer genau auf alle Inhaltsstoffe gucken. Und essen in einem Restaurant ist geradezu unmöglich, denn es müssen ja nur die E-Nummern angegeben werden.