Güteklassen österreichischer Lebensmitteln

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Was sind Güteklassen?

Güteklassen oder Handelsklassen sind Einteilungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach ihrer Beschaffenheit – insbesondere Qualität und Herkunft. Zweck der Einteilung ist die Förderung der Marktübersicht, des Absatzes, der Erzeugung und der Qualität. Es gibt sowohl einheitliche, EU-weite Vermarktungsnormen, als auch nationale Normen der jeweiligen Mitgliedsstaaten.

Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhaltung der entsprechenden Qualitätskriterien schützen die Konsumenten. Damit soll die Auswahl unterschiedlicher Angebote erleichtert werden.

Kritik an den Güteklassen

Kritisiert wird u. a., dass diese Form der Qualitätskennzeichnung nur einige wenige Eigenschaften der jeweiligen Ware hervorhebt. Andere – vielleicht für den Konsumenten noch wichtigere Eigenschaften (z. B. der Gehalt an Pflanzenschutzmitteln) – bleiben unberücksichtigt.

Außerdem gibt es, wie schon erwähnt, keine einheitliche EU-weite Regelung. Waren aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die mit einer Klasse gekennzeichnet sind, dürfen nicht beanstandet werden. Und zwar unabhängig davon, wie die diesbezüglichen Vorschriften in dem Herkunfts-EU-Land lauten.

 

Welche Güteklassen gibt es?

In Österreich gibt es Güteklassen für Obst und Gemüse, Fleisch, Geflügel, Eier, Wein und Butter.

 

Güteklassen für Obst und Gemüse

Gemeinsame Merkmale aller Klassen: das Obst bzw. Gemüse muss ganz, fest, gesund, sauber, von frischem Aussehen, sorgfältig gepflückt, genügend entwickelt und reif sein. Des Weiteren muss es frei von Fremdgeruch und Geschmack, Schmutz und Fremdstoffen, abnormaler äußerer Feuchtigkeit, Schädlingen und praktisch frei von Schäden durch Schädlinge sein.

  • Handelsklasse Extra (H. Extra) = Höchste Qualität: es handelt sich um fehlerfreie Ware mit allen sortentypischen Eigenschaften, wie z. B.: Form, Entwicklung, Größe oder Färbung.
  • Handelsklasse I (H. I) = Gute Qualität: es handelt sich um Ware mit sortentypischen Eigenschaften. Leichte Form-, Entwicklungs- und Farbfehler, sehr leichte Quetschungen aber ausreichende Festigkeit muss gegeben sein. Qualität und Haltbarkeit dürfen dadurch jedoch nicht beeinträchtigt sein. Kartoffeln dürfen nur als Handelsklasse I im Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden.
  • Handelsklasse II (H. II) = Mittlere Qualität: die Ware darf gröbere Fehler und Farbabweichungen haben, muss aber die Mindesteigenschaften aufweisen. Fast alle Bio-Artikel haben Handelsklasse II.
 

Güteklassen für Fleisch

Die 4 Güteklassen werden vorwiegend durch den Fett-, Knochen- und Knorpelanteil bestimmt. Zarte und von Fett weitgehend freie Filet- und Lendenstücke sind von höchster Qualität.

  • 1. Güte: z. B. Rippenbraten (Rind), Rippenstück und Schinken (Schwein), Keule (Kalb), Rücken und Keule (Schaf)
  • 2. Güte: z. B. Mittelbrust (Rind), Kamm und Bruststück (Schwein), Rücken und Kamm (Kalb), Bug (Schaf)
  • 3. Güte: z. B. Brustkern und Kamm (Rind), Bauch (Schwein), Hals und Bauch (Kalb), Hals und Brust (Schaf)
  • 4. Güte: z. B. Querrippenstück (Rind), Kopf (Schwein), Kopf (Kalb)
 

Güteklassen für Geflügel

  • Klasse „Extra“: diese Güteklasse gibt es nur für Poularden. Besonders gut geformtes Geflügel mit höherem Verkaufsgewicht.
  • Klasse A: das Geflügel ist vollfleischig, Fett ist gleichmäßig verteilt, es gibt keine Verletzungen und keinen Frostbrand.
  • Klasse B: das Geflügel ist fleischig, Fett ist ungleich verteilt, es weist kleinere Verletzungen und geringen Frostbrand auf.
  • Klasse C: ist nur für die industrielle Verarbeitung zu gebrauchen.
 

Güteklassen für Eier

  • Güteklasse A: sind saubere Eier mit unverletzter Schale. Die Eier sind frisch, ungewaschen und dürfen über den Lebensmittelhandel vertrieben werden.
  • Güteklasse B: diese Eier dürfen ausschließlich als Industrieware verwendet werden.
 

Güteklassen für Wein

  • Prädikatswein: dazu zählenSpätlese, Auslese, Beerenauslese, Ausbruch, Trockenbeerenauslese, Eis-, Stroh- oder Schilfwein. Prädikatsweine dürfen nicht angereichert sein und es darf keine Süßreserve zugesetzt werden.
  • Kabinett: dieser Wein darf nicht angereichert sein und muss mindestens 17 Grad KMW (Klosterneuburger Mostwaage) aufweisen – höchstens 13 % Vol. Alkohol bzw. 9 g je Liter Restzucker.
  • Qualitätswein: das istWein aus nur einer einzigen Region. Qualitätswein darf angereichert sein. Der Mindestzuckergehalt ist 15 Grad KMW.
  • Landwein: dieser Wein stammt aus einer bestimmten Weinbauregion. Landwein besteht aus Qualitätsrebsorten mit mindestens 14 Grad KMW.
  • Wein (früher Tafelwein): ist ein einfacher Wein mit mindestens 10,6 Grad KMW.
 

Güteklassen für Butter

  • Güteklasse 1 = (Tee)Butter: (Tee)Butter ist die höchste Qualitätsstufe. Diese Butter besitzt einen mild-säuerlichen Geschmack bei Sauerrahmbutter, bzw. Sahnegeschmack bei Süßrahmbutter. Für die Herstellung darf nur Milch oder Milchrahm verwendet werden.
  • Güteklasse 2 = Tafelbutter: Tafelbutter darf leichte Geruchs- oder Geschmacksfehler aufweisen.
  • Güteklasse 3 = Kochbutter: Kochbutter darf stärkere Geruchs- oder Geschmacksfehler aufweisen. Sie wird außer zum Kochen auch zur Herstellung von Butterschmalz verwendet.

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