Wie viele Kalorien stecken im Apfelsaft?

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Apfelsaft zählt in Österreich zu den beliebtesten Fruchtsaftgetränken – knapp gefolgt von Orangensaft. Erfahre mehr über den Kaloriengehalt von purem Apfelsaft und Apfelsaft gespritzt und ein paar interessante und kuriose Fakten rund um den Apfelsaft.

 

Wie viele Kalorien stecken im Apfelsaft?

Ein Glas Apfelsaft (250 ml) hat mit 113 kcal etwas mehr Kalorien als ein Glas Orangensaft mit 105 kcal. Traubensaft hat aber mit durchschnittlich 175 kcal pro 250 ml deutlich mehr Kalorien.

 

Apfelsaft versus Fruchtsäfte: Kalorien und Zuckergehalt im Vergleich

Die Tabelle unten zeigt die Zahlen im Detail und gibt auch Auskunft über den enthaltenen Zuckergehalt der verschiedenen Fruchtsaftgetränke:

1 Glas Getränk (250 ml)Kaloriengehalt
(kcal)
Zuckergehalt
(g)
Zuckergehalt
(Stk. Würfelzucker)
Orangesaft gespritzt (1:1) 56 11 3 ½
Apfelsaft gespritzt (1:1) 61 14 4 ½
Orangensaft 105 21 7
Apfelsaft 113 26 8 ½
Traubensaft 175 41 14

[Quelle:Die große Wahrburg/Egert Kalorien- & Nährwerttabelle; 1 Würfelzucker wiegt ca. 3 g]

 

Interessante Fakten rund um den Apfelsaft

  • Auf vielen Apfelsaft Verpackungen ist der Satz „kein Zucker zugesetzt“ bzw. „ohne Zuckerzusatz“ zu lesen. Dieser Hinweis ist kritisch zu hinterfragen, da Apfelsaft vom Gesetz her nicht zusätzlich gezuckert werden darf. Hier wird also etwas ausgelobt, dass eigentlich selbstverständlich ist!
  • 1 Glas Cola (250 ml) hat zwar mit 105 kcal eine Spur weniger Kalorien als ein Gals Apfelsaft mit 113 kcal. Eines darf man dabei nicht übersehen: die enthaltenen Inhaltstoffe, wie z.B. Vitamine und sekundäre Pflanzenstoffe, machen den Apfelsaft zur gesunden Alternative zum synthetisch hergestellten Cola. Am besten sollte man Apfelsaft natürlich gespritzt zu sich nehmen.
  • Fruchtsäfte enthalten geringe Mengen an Alkohol. In der Natur vorkommende Hefe wandeln schon vor dem Pressen den Zucker im Apfel in Alkohol um. Erst beim Pasteurisieren werden die Hefen abgetötet, trotzdem ist im Apfelsaft ein geringer Restbestand Alkohol enthalten. Der bei der Herstellung gesetzlich geduldete Alkoholgehalt im Apfelsaft darf 0,3 % Alkohol nicht überschreiten. Zum Vergleich: Alkoholfreies Bier darf nicht mehr als 0,5 % Alkohol enthalten.

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