Jedes verpackte Lebensmittel hat es: die Angabe für das Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz MHD, oder das Verbrauchsdatum.
Wird diese Datumsangabe überschritten, sorgt das bei vielen Konsumenten für Verwirrung. Für manche ist es oft nicht leicht festzustellen, ob ein bereits abgelaufenes Lebensmittel entsorgt werden muss oder nicht. So wandern jährlich mehrere Tonnen Lebensmittel in den Müll – viele sogar noch in der Originalverpackung.
Was ist der Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum?
Zur Orientierung für den Konsumenten werden verpackte Lebensmittel mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet:
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das Produkt, bei richtiger Lagerung, seine typischen Eigenschaften behält. So müssen z. B. Konsistenz, Farbe, Geschmack und Geruch bis zu diesem Zeitpunkt einwandfrei sein. Auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, können die Produkte durchaus noch in Ordnung sein. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt jedoch nicht für bereits geöffnete Produkte.
- Mit dem Verbrauchsdatum werden besonders empfindliche und leicht verderbliche Lebensmittel gekennzeichnet. Die Aufschrift „zu verbrauchen bis …“ bedeutet, dass das angegebenen Datum nicht überschritten werden darf! Diese Lebensmittel sollten sie unbedingt danach entsorgen und nicht mehr verzehren!
Fazit: verlasse dich nicht nur auf das Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern auch auf deine Sinne: sehen, riechen, schmecken. Wie sieht das Produkt aus? Wie riecht es? Eventuell probierst du auch ein kleines Stück und achtest auf mögliche Geschmacksveränderungen.
Lebensmittelverschwendung vermeiden – welche Lebensmittel gehören in den Abfall?
- Zucker, Salz, Mehl, Reis und Nudeln sind meist auch noch lange nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar. Sollten sie jedoch z. B. von Lebensmittelmotten befallen werden, so muss die gesamte Packung entsorgt werden.
- Vollkornprodukte sollten nicht viel länger als das angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum aufbewahrt werden, da sie leichter verderblich sind.
- Ungeöffnete Milch und Milchprodukte sind meist länger haltbar als das angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum. Achte bei bereits geöffneten Produkten auf Anzeichen von Schimmel oder einen säuerlichen Geruch.
- Sei vorsichtig bei frisch aufgeschnittener Ware von der Wurst- oder Käsetheke, die kein Verbrauchsdatum trägt. Achte auch hier auf Geruch und Farbe und gehe gerade bei Wurstwaren im Zweifelsfall kein Risiko ein.
- Bereits angeschimmelte Produkte sollten umgehend entsorgt werden. Auch wenn nur ein kleiner sichtbarer Bereich betroffen ist, haben sich die Schimmelsporen meist schon in einem Großteil des Lebensmittels ausgebreitet.
Einfache Tipps gegen Lebensmittelverschwendung:
- Kaufe überlegt und in Maßen ein – am besten schreibst du dir schon zu Hause einen Einkaufszettel. So vermeidet man unkontrollierte Spontaneinkäufe.
- Beachte die Angaben für die optimalen Lagerbedingungen auf der Verpackung. Allein durch eine optimale Lagerung kann die Haltbarkeit vieler Lebensmittel verlängert werden.
- Achte auch bei zu Hause auf Hygiene und Sauberkeit in Kühlschrank und Vorratsraum. Angebrochene Packungen sollten stets gut verschlossen werden.
Buchtipp:
- Die Essensvernichter: Warum die Hälfte aller Lebensmittel im Müll landet und wer dafür verantwortlich ist (Autoren: Stefan Kreutzberger, Valentin Thurn)